täglich von 9 bis 19 Uhr durchgehend geöffnet
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WICHTIGE INFORMATIONEN: Im Rahmen unserer Versicherung ist die Covid und Pandemiekrankheiten sie werden wie jede Krankheit betrachtet. Das heißt, unsere Kunden sind es für medizinische Ausgaben oder Stornierung gedeckt wie durch die folgenden Bedingungen vorgesehen Rechnung
WICHTIGE ERKLÄRUNGEN:
Versicherung GEGEN STORNIERUNG vor dem Aufenthalt sind nur Personen betroffen WOHNER IN ITALIEN während derMEDIZINISCHE GESUNDHEITSHILFE während des Aufenthaltes wird sie auch auf im Ausland ansässige Personen ausgeweitet.
La VIERZIG es ist nicht enthalten wenn nicht in direktem Zusammenhang mit der eigenen Covid-Erkrankung.
Die Einzelheiten der Versicherungsbedingungen sind auf der Sonderkarte angegeben, die mit den Reiseunterlagen ausgehändigt wird. Wenn dies schwierig wird, können Sie sich auf die Versicherungsbedingungen beziehen, die zum Zeitpunkt der Buchung zugestellt werden, wo Sie unten ein Faksimile finden, indem Sie auf klicken: Auszug aus der Multirisk-Richtlinie
Wir erinnern Sie daran, dass die BASIC-Gebühr in unserer Registrierungsgebühr enthalten ist. Wir empfehlen, bei der Buchung den TOP-Tarif anzufordern, um folgende Erweiterungen des Versicherungsschutzes zu erhalten:
und vieles mehr ... alles für nur 10 € mehr pro Person
Der TOP-Tarif wird automatisch im Falle eines PREPAID- und/oder NICHT ERSTATTUNGSFÄHIGEN Angebots angewendet.
Hier einige Auszüge aus der Police zur Schadenmeldung. Die vollständigen Details sind im oben angegebenen Auszug aus der Multirisk-Richtlinie verfügbar.
REISEHILFE (einschließlich Covid) - empfohlene Erweiterungen im TOP QUOTA enthalten
Art.01 - GEGENSTAND DER GARANTIE
Das Unternehmen stellt dem Versicherten für den Fall, dass er sich nach Eintritt eines zufälligen Ereignisses in einer schwierigen Situation befindet, und innerhalb der vereinbarten Grenzen die unten beschriebenen Soforthilfedienste durch die Organisationsstruktur zur Verfügung, die aus Ärzten, Technikern und Betreiber, 24 Stunden am Tag in Betrieb, indem Sie die Turiner Nummer +24 39 anrufen, aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit UnipolAssistance Servizi Scrl, Corso Massimo d'Azeglio 14 - 10125 Turin. Die Organisationsstruktur bietet im Namen des Unternehmens die folgenden Hilfsdienste für die Kunden / versicherten Reisenden:
Warnung: Die Services werden nur mit vorheriger Genehmigung der Organisationsstruktur bereitgestellt.
MEDIZINISCHE AUSGABEN (einschließlich Covid) - empfohlene Erweiterungen im TOP QUOTA enthalten
1) BETREFF
Gegenstand der Garantie ist die Erstattung von Arztkosten, Gesundheitsleistungen infolge von Unfall oder Krankheit, die dem Versicherten entstanden sind vor Ort, deren Bedarf während der Reise entsteht und die bei der Rückkehr an den Wohnort unabdingbar und unaufschiebbar sind. Die Gesellschaft wird sorgen mit direkter Zahlung, vorbehaltlich der Genehmigung der Organisationsstruktur, oder Rückerstattung die vor Ort entstandenen Kosten bei Vorlage der Diagnose und der Kostenunterlagen im Rahmen der folgenden Höchstgrenzen:
Italien: 1.000,00 Euro
Ausland: 10.000,00 Euro
WARNUNG!
Für übersteigende Ausgaben Euro 1.000,00 jedoch muss immer die vorherige Genehmigung der Organisationsstruktur eingeholt werden.
2) SELBSTBETEILIGUNG UND ÜBERZIEHUNG
Die Garantien / Dienstleistungen werden mit einem Selbstbehalt von 50,00 Euro gewährt.
STORNOVERSICHERUNG AUS WICHTIGEN GRÜNDEN - empfohlene Erweiterungen im TOP QUOTA enthalten
D) VERHALTEN IM SCHADENSFALL
Wenn unter den vorhergesehenen Ereignissen ein Ereignis eintritt, das die Teilnahme an der Reise unmöglich macht, muss der Versicherte unter Androhung des Verfalls des Anspruchs auf Erstattung die folgenden Verpflichtungen gewissenhaft einhalten:
1) Die Buchung beim Reiseveranstalter sofort stornieren, um die Maßnahme der anwendbaren Strafen zu stoppen. In jedem Fall erstattet die Versicherungsgesellschaft die Stornogebühr, die an dem Datum vorgesehen ist, an dem das Ereignis, das zum Verzicht geführt hat, eingetreten ist; ein größerer Teil der nach einer verspäteten Mitteilung des Verzichts fälligen Vertragsstrafe bleibt in der Verantwortung des Versicherten.
2) Melden Sie die Kündigung dem Unternehmen
- innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das die Stornierung verursacht hat, jedoch nicht später als 24 Stunden nach dem geplanten Abreisedatum, muss dies per Anruf bei UnipolSai Assicurazioni SpA melden gebührenfreie Nummer 800406858 aktiv von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:30 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr, oder per E-Mail sinistriturismo@unipolsai.it oder per Fax 0517096551. Als Versanddatum gilt das Datum des Faxes oder der E-Mail. Dieser Bericht muss enthalten alle folgenden Informationen:
- Vorname, Nachname, Steuernummer, vollständige Anschrift des Wohnsitzes, um allfällige ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, und Telefonnummer, falls der Versicherte tatsächlich ausfindig gemacht werden kann;
- Reise- und Deckungshinweise wie: Buchungsbestätigung oder, falls diese vorübergehend fehlt, Angaben zur Versicherungskarte oder Name des Reiseveranstalters und Datum des voraussichtlichen Reiseantritts, auf den verzichtet werden muss;
- eine Beschreibung der Umstände und / oder der aufgetretenen Pathologie, die den Versicherten zur Stornierung zwingen,
- Ärztliches Attest, aus dem die Pathologie hervorgeht, oder, in Garantiefällen, die nicht auf Krankheit oder Verletzung beruhen, ein anderes Dokument, das die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Reise belegt. Auch bei einer telefonischen Reklamation die Bescheinigungen müssen in jedem Fall innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt des Ereignisses, spätestens jedoch 24 Stunden nach dem planmäßigen Abreisedatum, per E-Mail oder Fax an das Unternehmen gesendet werden.
REISEGEBÜHR RÜCKERSTATTUNG (WICHTIGE GRÜNDE) - empfohlene Erweiterungen im TOP QUOTA enthalten
1) BETREFF.
Durch die Obergrenze von 500,00 € pro Person und 1.000,00 € pro Veranstaltung, sieht die Police die Deckung des nicht in Anspruch genommenen Teils der Reisekosten für den Fall vor, dass der Versicherte, seine Familienangehörigen oder der gleichzeitig angemeldete Mitreisende die Reise aus einem der folgenden Gründe unterbrechen müssen:
a) Krankenrückholung des Versicherten (Punkt 3 des Abschnitts Assistance) falls von der Organisationsstruktur vorbereitet, da dies aus gesundheitlichen Gründen / Pathologien erforderlich war, die nach Ansicht von UNIPOLAssistance nicht vor Ort heilbar sind;
b) Krankenhausaufenthalt des Versicherten wodurch die Fahrt unterbrochen wird;
c) vorzeitige Rückkehr aufgrund des Todes des Familienmitglieds oder Reisebegleitung.
Die Erstattung entspricht den Kosten für die fehlenden Tage, um die Reise abzuschließen, und ergibt sich aus der Division der gezahlten Gesamtkosten abzüglich der Anmeldegebühr durch die Tage der Reisedauer.
Die Rückerstattung erfolgt nur in Form eines „Reisegutscheins“ ausschließlich beim Reiseveranstalter nutzbar. Der „Reisegutschein“ ist nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und muss innerhalb von 12 Monaten ab Rückgabedatum eingelöst werden.
Bei gleichzeitiger Anmeldung eines vorher festgelegten Teilnehmerkreises kann sich die Definition „Reisebegleiter“ nur auf eine Person beziehen.